Auflösung von Gefühlsblockaden
Befreie dich von deinen Ängsten
Eine neue Beziehung eingehen? Das geht doch ohnehin wieder schief! Die Bewerbung für den Traumjob? Was will ich mit einer weiteren Absage?! Tanzen gehen? Ne, ich kann nicht tanzen, da gucken mich alle bloß komisch an!
Kennst du diese Momente, in denen du einen Weg ausschlägst und den Weg des Rückzugs wählst, weil in dir so viele Zweifel und Ängste laut werden, dass du glaubst, es könne nur schief gehen? In diesen Momenten werden innere Blockaden in dir laut sie haben enormen Einfluss auf dein Denken und Fühlen in kleinen Alltags- bis hin zu wichtigen Lebensentscheidungen. Sie begrenzen dich, indem sie alles, was neu und herausfordernd ist, mit Angst besetzen. Löse deine inneren Blockaden nur so kannst du ein glückliches, Selbstbestimmtes Leben führen!
Was sind innere Blockaden?
Innere Blockaden sind innere Hürden, die auf der Basis von Ängsten und Selbstzweifeln entstehen. Sie halten dich davon ab, dich bestimmten Situationen oder Themen zu stellen. Diese emotionalen und mentalen Blockaden lösen bei der gedanklichen oder realen Konfrontation mit einer solchen Situation negative Emotionen wie Nervosität oder Angst aus. Diese Emotionen können sich körperlich bemerkbar machen.
Innere Blockaden führen zu Vermeidung, Prokrastination, Versagensängsten, Blackouts oder Selbstsabotage Schutzmechanismen, die dich fernhalten sollen von einem angstbesetzten Thema. Innere Blockaden liegen oft im Unterbewusstsein
Biete per Geisheilung Auflösung der Gefühlsblockade an:
Voraussetzung:
ich benötige den Vornamen
die Anwendung findet um 21 Uhr statt
bitte begebe Dich dabei zur Ruhe!
Wichtiger Hinweis:
Die Arbeit mit feinstofflichen Energien ersetzt nicht eine medizinische, heilpraktische oder psychiatrische Behandlung. Sie ist jedoch eine sinnvolle Ergänzung. Die Voraussetzung ist die Bereitschaft, Eigenverantwortung für die ausgelösten inneren Prozesse zu übernehmen.
Energieübertragung dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.
Urteil BVerfG vom 02. März 2004 AZ: 1 BvR 784/03



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